Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind soziale Leistungen, die durch die Krankenkassen übernommen werden, wenn die Person eine Bescheinigung vom Medizinischen Dienst für einen Pflegegrad erhalten hat. Der monatliche Betrag umfasst 125,00 €, bei eingeschränkter Alltagskompetenz 208,00 €. Wie die Zeit genutzt wird entscheidet der Klient. Wenn Interesse besteht aber kein Pflegegrad vorliegt, ist eine Teilnahme oder Unterstützung über Privatleistungen möglich.